Was ist eine Lehrsupervision?
In allen Therapie- und Beratungsausbildungen ist Supervision im Curriculum verpflichtend vorgeschrieben. In der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater führen ausbildungsberechtige Kolleg/Innen die Supervision im Zuge der Ausbildung durch.
Dabei werden ausbildungsspezifische Methoden vermittelt und vertieft sowie Fallkontrollen durchgeführt. Kolleg/Innen in der der Ausbildung besprechen dabei ihre ersten Beratungen von Klient/Innen mit erfahrenen Kolleg/Innen im Einzelsetting oder in der Gruppe. Elemente der Supervision, im Besonderen die Fallsupervision, werden dann zu Ausbildungszwecken verwendet. Zudem fungiert der/die Supervisor/In als Begleiter/In für Ausbildungskandidat/Innen mit noch unsicherer Rollenidentität auf dem Weg zur Professionalität.
Neben der Ausbildungsberechtigung können langjährige Berufserfahrung, Erfahrung in der Arbeit mit Gruppen, aber auch die persönliche Chemie zwischen Supervisand/In und Supervisorin / Supervisor und Qualitätskriterien für die förderliche Zusammenarbeit in der Ausbildungs- oder Lehrsupervision sein.
- Die Rolle des Supervisors/der Supervisorin ist mehrschichtig. Zum einen ist er/sie Berater/In und Expert/In, er/sie hat aber auch in gewisser Weise eine Kontrollfunktion.
- Die Teilnahme an Gruppen- und Einzelsupervision ist im Lehrplan verpflichtend vorgeschrieben.
- Die Wahl des Supervisors/der Supervisorin ist weitgehend frei.
- Auftraggeber ist der/die Ausbildungskandidat/In.
Nächste Termine für Gruppensupervision unter Veranstaltungen
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